Endlich Vorteile für Auftragnehmer - harte Zeiten für Ihre Auftraggeber mit der neuen VOB!
Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich bringt Ihnen die VOB enorme Vorteile. Ein Beispiel: Nach den Neuregelungen der VOB muss Ihr Auftraggeber fast vollständig auf Sicherheitsleistungen verzichten. Um die mittelständischen Handwerksbetriebe zu stärken, wird außerdem weitgehend auf die Stellung von Bürgschaften verzichtet. Zudem müssen die Auftraggeber die Höhe der Bürgschaften stark reduzieren. Deshalb nutzen Sie ab sofort mit der neuen VOB diese Änderungen zu Ihrem Vorteil!
Möglicherweise reagieren die Auftraggeber auf den fast vollständigen Wegfall der Sicherheitsleistungen mit verstärkten Mängelrügen – mit der VOB speziell für Ihr Gewerk sind Sie auch für diesen Fall bestens gerüstet!
Eine weitere wichtige Änderung zu Ihren Gunsten: Fehlen in einem Angebot bei einzelnen, unwesentlichen Positionen die Preisangaben, muss das Angebot nicht mehr ausgeschlossen werden: Die Angaben können nachgefordert werden.
Forden Sie am besten heute noch die WEKA VOB zum 14-Tage-Test an!
Ihr
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Werner Pehland
Geschäftsführer
Die VOB speziell für Ihr Gewerk – direkt umsetzbare Lösungen zu Ausführung, Fristen und Zahlung
• Aktualität
Enthält die neue VOB, die in Kürze in Kraft treten wird.
• gewerkespezifische Praxiskommentare
Sie brauchen dringend eine Lösung zu Problemen bei der Angebotserstellung, bei Zahlung oder bei der Gewährleistung? Jetzt ziehen Sie Vorteile aus Praxiskommentaren, die die Interessen Ihres Gewerks in den Mittelpunkt stellen. Wertvolle Praxishinweise und viele Beispiele zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
• Einzigartig: Über 250 Praxisfälle speziell für Ihr Gewerk
Damit behalten Sie in jeder Situation die Oberhand. Nutzen Sie die Argumente bei Ihren Ausführungen – so können Sie überzeugen.
• Mit über 100 Checklisten behalten Sie die Kontrolle!
Jetzt sorgen Sie dafür, dass Sie nichts Wichtiges mehr vergessen und Ihre Baustelle im Griff haben. Z.B. bei Nachträgen – damit Sie ab jetzt immer die zusätzliche Vergütung bei Leistungsänderungen richtig begründen.
• Mit Aufmaß- und Abrechnungsregeln speziell für Ihr Gewerk
Beachten Sie die Aufmaßregeln nach VOB/C, sonst erhalten Sie Ihre Abrechnung als „nicht prüfbar“ zurück. Alle Aufmaßregeln für Ihr Gewerk sind ausführlich kommentiert.
• Gratis: Das Bauanwaltstelefon
Schnell und unbürokratisch erhalten Sie Hilfe, zugeschnitten auf Ihren speziellen Fall. Die Information durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt ist für Sie kostenlos.
Mit der WEKA VOB haben Sie die rechtliche Sicherheit bei allen Schritten im
Bauablauf – egal, ob nach VOB oder BGB.
So wenden Sie die neue VOB richtig an:
Grundsätzlich: völlig neu gegliederte und gestraffte VOB/Teil A:
- Statt bisher 32 Paragraphen jetzt nur noch 22 Paragraphen
- Völlig neue Struktur – z.B. wird aus dem bisherigen § 9 jetzt § 7 VOB/A
Wesentliche Änderungen in der VOB Teil A:
- Bauleistungen sind immer in Teil- oder Fachlosen auszuschreiben.
- Grundsätzlich darf es in Leistungsbeschreibungen keine Bedarfspositionen mehr geben.
- Auf eine Kostenerstattung wird bei einer elektronischen Übermittlung der Vergabeunterlagen verzichtet.
- Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen hat jeder Bieter für ein Angebot einen Anspruch auf Entschädigung.
- Der Auftraggeber darf bei Angeboten unter 250.000 € keine Sicherheitsleistungen mehr verlangen; bei Beschränkter und Freihändiger Vergabe sollte auf sie verzichtet werden.
- Sind Angebote unvollständig, weil in einer unwesentlichen Position der Preis fehlt, müssen sie nicht zwingend ausgeschlossen werden.
- Fehlende Erklärungen und Nachweise sind nachzufordern.
- und viele weitere Änderungen
VOB Teil B:
- Ab sofort können bei Verträgen mit privaten Bauherren einzelne Klauseln unwirksam sein. Das kann bedeuten, dass zugunsten des Auftraggebers die längere Verjährungsfrist nach BGB gilt.
Viel Erfolg wünscht

Dr. Wolfgang Vogt
Produktmanager
Ab sofort gibt es die WEKA VOB auch mit CD-ROM!
Die komfortable Volltextsuche:
Unschlagbar in Schnelligkeit und Treffsicherheit!
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Sie können ihren Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der bestellten Ware schriftlich ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung des Produkts widerrufen. Zur Einhaltung der Frist ist das Datum der Absendung maßgeblich. Richten Sie Ihren Widerruf bitte an:
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