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Ab jetzt härtere Zeiten für Architekten und Ingenieure!

Neue VOB - So wenden Sie die Vorschriften richtig an!

Portrait
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der neuen VOB ergeben sich einschneidende Änderungen, die Sie in Zukunft beachten müssen: So entfallen nach der VOB/A die Sicherheitsleistungen fast vollständig und neue Fristen müssen beachtet werden. So gilt die VOB bei Verträgen mit privaten Auftraggebern nicht mehr uneingeschränkt. !

Für Sie als Planer bedeutet dies, dass Sie sich umstellen müssen! Die neue "VOB für Architekten und Ingenieure" liefert Ihnen hier die notwendigen Informationen:

  • VOB/A und VOB/B in der aktuellen Fassung 2009
  • Praxiskommentare zu VOB/A und VOB/B
  • komplette Urteilssammlung, nach Stichwort, Gericht, Aktenzeichen und Datum recherchierbar

Nur, wenn Sie alle Änderungen explizit kennen, können Sie auch dementsprechend handeln! Dafür erhalten Sie praxisnahe und verständliche Erläuterungen und zwar anhand konkreter Beispiele und Praxisfälle.

Mit bester Empfehlung

Geschäftsführer WEKA MEDIA
Werner Pehland,
WEKA MEDIA Geschäftsführer
Hier bestellen

Ihre Produktvorteile der VOB für Architekten und Ingenieure

Bullet
Alles relevante sofort zur Hand
Alle einschlägigen Vorschriften neben der VOB, etwa das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, finden Sie für die Praxis kommentiert, so dass Sie keine Regelung übersehen.
Die "VOB für Architekten und Ingenieure" gibt Ihnen zu jedem Paragraphen und zu jedem Stichwort praxistaugliche Hinweise und zeigt Ihnen z.B. bei der Vertragsgestaltung den Gestaltungsspielraum.
Bullet
So steuern Sie die Vergabe reibungslos
Zu allen relevanten Themen von Ausschreibung bis Zuschlag finden Sie wertvolle Praxishinweise, mit deren Hilfe Sie die Vergabe erfolgreich steuern. Alle einschlägigen Vorschriften - also nicht nur der Teil A der VOB, sondern auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - werden kommentiert, sodass Sie keine Regelung übersehen. Praxisbeispiele schärfen den Blick für Fallstricke. Hinweise für die Praxis verhindern Formfehler, die den Architekten/Ingenieur teuer zu stehen kommen können.
Bullet
Sofortantworten zum sicheren Bauablauf
Von Bauvertrag bis Zahlung - die passende Lösung Ihrer Frage erhalten Sie in wenigen Minuten. So behalten Sie den Überblick auch in schwierigen Situationen. Spezialkapitel zu zentralen Themen wie Vertragsgestaltung, Haftung und Vergütung nutzen Sie, um die VOB zu Ihren Gunsten anzuwenden.
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Größere Sicherheit durch aktuelle Urteile
Durch die Übersichten über die aktuelle Rechtsprechung vermeiden Sie Fehler bei der Anwendung der VOB. So verringern Sie das Haftungsrisiko erheblich und stärken Ihre Verhandlungsposition.
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Komfortable Suchfunktionen
Sie können bequem in allen Themenbereichen der digitalen VOB schnell aktuelle Informationen abfragen. Allein über die Eingabe eines Stichwortes finden Sie einfach und schnell kompetente Antworten auf alle VOB-Fragen - sei es im Paragraphenkommentar, im VOB-Text oder in der Rechtsprechung.

Jetzt 21 Tage testen!

Was ist neu an der neuen VOB?

Die VOB/A wurde gestrafft und neu
    gegliedert! Aus den bisher 32
    Paragraphen wurden 22. Mit einer völlig
    neuen Struktur.

Bei Ausschreibung und Vergabe
    müssen Sie neue Regeln beachten.
    So kann man etwa nicht wie
    bisher unvollständige Angebote
    einfach außen vor lassen, und
    Sicherheitsleistungen entfallen
    fast vollständig.

Grundsätzlich sollten Sie noch genauer
    prüfen, wann und vor allem wie
    Sie die VOB/B als Vertragsgrundlage
    wählen. Bei Verträgen mit privaten
    Bauherren können ab sofort einzelne
    Klauseln unwirksam
sein. Vorsicht ist
    etwa bei den Verjährungsfristen geboten.

In der Neuauflage der "VOB für
    Architekten und Ingenieure
" finden
    Sie alle Änderungen übersichtlich und
    praxisgerecht erklärt!

Viel Erfolg wünscht Ihnen
PortraitProduktmanager
Dr. Wolfgang Vogt
Produktmanager

Und so einfach ist die Software in der Anwendung

Screen1
Screenshot
Bullet
Praxis statt Paragraphen
Sie finden wertvolle Praxishinweise zum rechtssicheren Einsatz von VOB und BGB. Praxisbeispiele und aktuelle Urteile schärfen Ihren Blick für Fallstricke und verhindern Formfehler, die in der Regel teuer werden.
Screen2
Screenshot
Bullet
Sofort zum Wesentlichen ...
Spezialkapitel zu zentralen Themen wie Haftung und Vergütung demonstrieren, wie Sie die VOB zu Ihren Gunsten anzuwenden.

 

 

 

Screen3
Screenshot
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... ohne lange Umwege!
Die komfortable Suchfunktion führt Sie umgehend zur passenden Antwort auf alle Fragen - im Paragraphenkommentar, im VOB-Text oder in der Rechtsprechung.

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Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen in der
VOB Teil A:

  • Bauleistungen sind immer in Teil- oder Fachlosen auszuschreiben.
  • Grundsätzlich darf es in Leistungsbeschreibungen keine Bedarfspositionen mehr geben.
  • Auf eine Kostenerstattung wird bei einer elektronischen Übermittlung der Vergabeunterlagen verzichtet.
  • Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen hat jeder Bieter Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erstellung seines Angebots.
  • Der Auftraggeber darf bei Angeboten unter 250.000 € keine Sicherheitsleistungen mehr verlangen; bei Beschränkter und Freihändiger Vergabe sollte auf sie verzichtet werden.
  • Sind Angebote unvollständig, weil in einer unwesentlichen Position der Preis fehlt, müssen sie nicht zwingend ausgeschlossen werden, wenn durch Außerachtlassung dieser Position die Wettbewerbsreihenfolge nicht beeinträchtigt wird.
  • Fehlende Erklärungen und Nachweise sind nachzufordern.

Wesentliche Änderungen in der
VOB Teil B:

Ab sofort können bei Verträgen mit privaten Bauherren einzelne Klauseln unwirksam sein. Das bedeutet z.B., dass zugunsten des Auftraggebers die längere Verjährungsfrist nach BGB gilt.

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„VOB für Architekten und Ingenieure”
VOB auf CD, Best.-Nr.: 3910, Preis 149 €.
VOB als Loseblattwerk, Best.-Nr.: 3939, Preis 149 €.

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Sie können Ihren Auftrag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der bestellten Ware schriftlich ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung des Produkts widerrufen.
Zur Einhaltung der Frist ist das Datum der Absendung maßgeblich. Richten Sie Ihren Widerruf bitte an:
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG,
Römerstraße 4, 86438 Kissing

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Sie erhalten auf passenden Medien regelmäßig kostenpflichtige Updates und Ergänzungen. Sollte Sie dieser Service nicht überzeugen, senden Sie diese Lieferung innerhalb von 14 Tagen zurück
oder beenden Sie den Service durch eine kurze schriftliche Mitteilung.
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG; Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg. HRA 13940.
Persönlich haftende Gesellschafterin: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH,
Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRB 23695. Geschäftsführer: Stephan Behrens, Michael Bruns, Werner Pehland

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen sowie Online-Dienste der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG.
Diese werden auf Wunsch zugesandt oder können unter www.weka.de/agb eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden.