
Für Sie als Planer bedeutet dies, dass Sie sich umstellen müssen! Die neue "VOB für Architekten und Ingenieure" liefert Ihnen hier die notwendigen Informationen:
Mit bester Empfehlung
Bei Ausschreibung und Vergabe
müssen Sie neue Regeln beachten.
So kann man etwa nicht wie
bisher unvollständige Angebote
einfach außen vor lassen, und
Sicherheitsleistungen entfallen
fast vollständig.
Grundsätzlich sollten Sie noch genauer
prüfen, wann und vor allem wie
Sie die VOB/B als Vertragsgrundlage
wählen. Bei Verträgen mit privaten
Bauherren können ab sofort einzelne
Klauseln unwirksam sein. Vorsicht ist
etwa bei den Verjährungsfristen geboten.
In der Neuauflage der "VOB für
Architekten und Ingenieure" finden
Sie alle Änderungen übersichtlich und
praxisgerecht erklärt!
Viel Erfolg wünscht Ihnen

Dr. Wolfgang Vogt
Produktmanager