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Die neue VOB 2009 - Praxis statt Paragraphen

Dr. Wolfgang Vogt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der neuen VOB-Novelle soll der Prozess der Vergabe vereinfacht und modernisiert werden, um es auch kleinen und mittleren Unternehmen leichter zu machen, sich an größeren öffentlichen Ausschreibungen erfolgreich zu beteiligen. Das hat einschneidende Veränderungen für Architekten, Ingenieure, Bauhandwerker und Bauunternehmer zur Folge.

Mit unseren Softwareprodukten sind Sie für jeden Fall gerüstet - und das alles nach aktueller VOB.

Mit bester Empfehlung

Dr. Wolfgang Vogt
Produktmanager

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Fax Fax: 082 33.23-74 30

Was ist neu an der neuen VOB?

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Die Paragraphenstruktur der VOB/A wurde neu gegliedert!
  • Aus den bisher 32 Paragraphen wurden 22. Bestimmungen, die thematisch zusammengehören, wie beispielsweise §11 (Ausführungsfristen), §12 (Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütung), §13 (Verjährung der Mängelansprüche), §14 (Sicherheitsleistung) und §15 (Änderung der Vergütung) der VOB 2006, wurden einheitlich in einem neuen § 9 (Vertragsbedingungen) zusammengefasst.
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Bei Ausschreibung und Vergabe müssen Sie mit neuen Regelungen rechnen.
  • So kann man etwa nicht wie bisher unvollständige Angebote einfach außen vor lassen. Eine einzelne fehlende Preisangabe führt nicht mehr zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots, vielmehr kann das betreffende Angebot unter bestimmten Voraussetzungen dennoch gewertet werden.
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Auch die VOB/B wartet mit Änderungen auf:
  • Bei Verträgen mit privaten Bauherren können ab sofort einzelne Klauseln unwirksam sein. Vorsicht ist etwa bei den Verjährungsfristen geboten. Und vieles mehr, etwa neue Dokumentationspflichten.

Wesentliche Änderungen

Grundsätzlich:
völlig neu gegliederte und gestraffte VOB/Teil A:

  • Statt bisher 32 Paragraphen jetzt nur noch 22 Paragraphen
  • Völlig neue Struktur – z.B. wird aus dem bisherigen § 9 jetzt § 7 VOB/A

Wesentliche Änderungen in der VOB Teil A:

  1. Bauleistungen sind immer in Teil- oder Fachlosen auszuschreiben.
  2. Grundsätzlich darf es in Leistungsbeschreibungen keine Bedarfspositionen mehr geben.
  3. Auf eine Kostenerstattung wird bei einer elektronischen Übermittlung der Vergabeunterlagen verzichtet.
  4. Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen hat jeder Bieter Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Erstellung seines Angebots.
  5. Der Auftraggeber darf bei Angeboten unter 250.000 € keine Sicherheitsleistungen mehr verlangen; bei
  6. Beschränkter und Freihändiger Vergabe sollte auf sie verzichtet werden.
  7. Sind Angebote unvollständig, weil in einer unwesentlichen Position der Preis fehlt, müssen sie nicht zwingend ausgeschlossen werden, wenn durch Außerachtlassung dieser Position die Wettbewerbsreihenfolge nicht beeinträchtigt wird.
  8. Fehlende Erklärungen und Nachweise sind nachzufordern.
  9. und viele weitere Änderungen

VOB Teil B:

  • Ab sofort können bei Verträgen mit privaten Bauherren einzelne Klauseln unwirksam sein. Das bedeutet z.B., dass zugunsten des Auftraggebers die längere Verjährungsfrist nach BGB gilt.

VOB TIPP: Architekten und Ingenieure

Was bedeutet die neue VOB speziell für Architekten und Ingenieure?
VOB für Architekten und Ingenieure

VOB für Architekten Für Auftraggeber bringt die neue VOB 2009 zum Teil schwer wiegende Veränderungen, unter anderem entfallen fast komplett alle Sicherungsrechte. Wie und mit welchen Mitteln Sie unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen den Bauablauf gewährleisten, finden Sie im brandneuen Kommentar.

» Testen Sie am besten die neue VOB mit Kommentaren, Erläuterungen und Praxisbeispielen.

Musterverträge und -briefe nach
HOAI und VOB

VOB für ArchitektenVorsicht bei Verträgen nach VOB

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf jeden Bauvertrag und den gesamten Schriftverkehr! So wurde etwa die Schreibweise der Paragrafen-
struktur geändert und einige Paragrafen in der VOB/A zusammengefasst. Das heißt für Sie: Jeder Paragrafenbezug in Bauverträgen, Abnahme-
protokollen oder Mängelrügen muss in der neuen Schreibweise angegeben werden.

Komplett nach VOB 2009 überarbeitete Verträge und Schreiben finden Sie in den » Muster-
verträge und -briefe nach HOAI und VOB
. So haben Sie alle Vorlagen, ob nach alter oder neuer VOB.

VOB/C Praxiskommentar zur Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen

VOB/C Praxiskommentar zur Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen

Der VOB/C Kommentar ist die schnelle und sichere Lösung für Ihre Ausschreibung, Abrechnung und Massenermittlung von Bauleistungen. Und das nach der aktuellen VOB/C!

Dank Arbeitshilfen, Beispielen und Skizzen können Sie sofort prüfen, ob Ihre Leistungsverzeichnisse vollständig sind oder ob noch Leistungen ge-
sondert ausgeschrieben werden müssen. Unbegründete Nachträge sind also kein Thema mehr!

Den Praxisratgeber für rechts- und haftungssichere Ausschreibung und Ab-
rechnung von Bauleistungen gibt es » auf CD und » als Onlineprodukt.

VOB TIPP: Bauhandwerker

Worauf sollten Bauhandwerker bei der neuen VOB unbedingt achten?
WEKA VOB für Handwerker

WEKA VOB für Handwerker NEU: Keine Sicherheitsleistungen mehr nach VOB 2009

Nach der neuen VOB müssen Ihre Auftraggeber fast vollständig auf Sicherheitsleistungen verzichten - ein ausgesprochener Vorteil für Auftragnehmer. Nur kann es so kommen, dass ein Auftraggeber auf den Wegfall dieser Sicherheitsleistungen etwa mit Mängelrügen reagiert. Wie Sie Ihren Auftraggebern diesen Weg versperren, welche Änderungen der neuen VOB 2009 Sie als Bauhandwerker unbedingt beachten und auch nutzen sollten, finden Sie in der WEKA VOB.

» Testen Sie jetzt 14 Tage kostenlos die WEKA VOB für Handwerker .

VOB Musterbriefen und -Formularen

So schreiben Bauhandwerker perfekte Briefe für alle Fälle!

Die Änderungen der neuen VOB 2009 haben enorme Auswirkungen auf Ihren Schriftverkehr, so haben sich zum Beispiel die Paragrafenstruktur und die Schreibweise geändert. Das heißt für Sie als Handwerker: Der Paragraphenbezug in Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen oder Mahnschreiben muss in der neuen Schreibweise angegeben werden. Mit den "VOB Musterbriefen und -Formularen" haben Sie Zugriff auf absolut rechtsichere und sofort einsetzbare Briefe. Alle Dokumente der VOB-Musterbriefe wurden bereits auf die neue VOB angepasst und um neue Muster ergänzt. Damit sind Sie von Anfang an perfekt gerüstet und verschenken von Angebot bis Zahlung keinen Cent.

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WEKA MEDIA GmbH & Co. KG; Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg. HRA 13940.
Persönlich haftende Gesellschafterin: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH,
Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRB 23695. Geschäftsführer: Stephan Behrens, Michael Bruns, Werner Pehland

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen sowie Online-Dienste der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG.
Diese werden auf Wunsch zugesandt oder können unter www.weka.de/agb eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden.